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Ansehen und Verlinken von YouTube-Clips kann vor dem Richter enden
abgelegt im Archiv Kommentiert von Jörg Schumacher am 03.07.08
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Skandalöse Dinge tun sich. Zunächst muss der Besucher von YouTube wissen, dass in der Logging-Datenbank von Google/YouTube Daten aufgezeichnet werden, die "für jedes gesehene Video die eindeutige Login-ID des Nutzers; die Zeit, zu der der Nutzer das Video anzusehen begann; die IP-Adresse ... des Nutzercomputers; und die ID des Videos" umfassen (Quelle) Wie die Erfahrung zeigt, wecken gesammelte Daten Begehrlichkeiten - was gespeichert ist, kann auch ausgewertet werden.

Nun hat ein Richter in einem Prozess der Betreiber mit einem so genannten Rechteinhaber (viacom - übrigens gemeinsam mit der amerikanischen football-Liga) entschieden, dass diese Daten bei Urheberrechtsverletzungen herausgegeben werden müssen. Die Entscheidung lautet, dass Google an Viacom "alle Daten aus der Logging-Datenbank an Viacom zu übergeben hat, wann von wo aus welche Youtube-Videos angeschaut wurden". Die Entscheidung bezieht sich nicht nur auf Videos, die direkt bei Youtube angesehen wurden, sondern auch auf solche, auf die der Zugriff indirekt über andere Websites erfolgte.

Ich schließe daraus, dass im Falle des Falles nicht nur die Benutzer belangt werden könnten, die das Filmschnipselchen eingestellt haben, sondern auch die, die auf ihren Seiten das Video verlinkt haben. Wie auch immer - schon die umfangreiche Datensammlung bei Google/YouTube ist für mich Grund genug, die Video-Seiten zu meiden und alle benutztenmöglicherweise betroffenen Videos zeitnah auf meinen Blogs zu entfernen.



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Tags: Google  Youtube  Video  Web2.0 
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