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von Jörg Schumacher am 16.09.09
Irgendwie kann ich eine gewisse Schadenfreude nicht unterdrücken: Der Videohoster Voeh hat erneut gegen Universal Music in einem (nicht nicht völlig abgeschlossenen) Rechtsstreit gewonnen. Da ein Unternehmen wie Universal Music ja nicht jede einzelne Urheberrechtsverletzung nachgehen kann, sollte der Hoster herhalten. Abgeschmettert: Wie in anderen Fällen auch konnte Veoh nachweisen, dass wirkungsvolle Maßnahmen zum Entfernen von urheberrechtsverletzendem Material unternommen werden. Das muss ja auch reichen, denn es ist nicht zu erwarten, dass wirklich jedem Bereitsteller von Videomaterial klar ist, wann er gegen das Urheberrecht verstößt und wann nicht.
Wenn das Gerichturteil in der möglichen Beruf bestätigt wird. dann deutet sich eine Bedienungsanleitung für Umgang mit nutzergenerierten Inhalten (user-generated content) an - ausreichende Maßnahmen treffen um Verstöße zu erkennen, rasch handeln und dafür sorgen, dass gleiche Verletzungen nicht wieder auftreten. (siehe Universal Music unterliegt Veoh erneut vor Gericht )
Wenn das Gerichturteil in der möglichen Beruf bestätigt wird. dann deutet sich eine Bedienungsanleitung für Umgang mit nutzergenerierten Inhalten (user-generated content) an - ausreichende Maßnahmen treffen um Verstöße zu erkennen, rasch handeln und dafür sorgen, dass gleiche Verletzungen nicht wieder auftreten. (siehe Universal Music unterliegt Veoh erneut vor Gericht )
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