abgelegt im Archiv
Kommentiert
von Jörg Schumacher am 29.08.08

Bei Golem wird über einen Freispruch für den Online-Video-Dienst Veoh berichtet.
"Nachdem die Io Group - "Hersteller verschiedener Produkte für Erwachsene", zwischen dem 1. und 22. Juni 2006 Ausschnitte aus einigen ihrer Pornofilme bei Veoh fand, reichte das Unternehmen Klage wegen Copyright-Verletzung gegen Veoh ein. Veoh beantragte im Gegenzug eine gerichtliche Feststellung, dass es gemäß den Safe-Harbor-Ausnahmebestimmungen im Digital Millennium Copyright Act (DMCA) nicht für die Copyright-Verletzungen verantwortlich ist."
Die Meldung enthält weitere Details zur Frage Veoh oder lieber nicht? die hier auf dem Blog sehr oft besucht wird. Dort hatte ich bereits dargelegt, dass Veoh im Kleingedruckten die ganze Verantwortung auf die Nutzer abwälzt und sich mit geeigneten Maßnahmen gegen Prozesse wegen Urheberrechtsverletzungen zu schützen. Veoh beschäftigt z.B. einen Angestellten, der sich um beschwerden über Copyright-Verletzungen kümmert. Der Zugang zu illegal hochgeladenen Videos wird unterbunden, wenn Veoh durch Dritte darauf aufmerksam gemacht wird. Anhand digitaler Fingerabdrücke wird außerdem der Zugang zu identischen Videos sowie deren erneuter Upload blockiert. Sollte ein Nutzer mehrfach die Rechte Dritter verletzen, wird sein Veoh-Account gesperrt. Zugegeben wird aber dennoch, dass sich bei Veoh regelmäßig aktuelle Fernsehsendungen oder Kaufvideos in voller Länge und hoher Qualität befinden, die von Nutzern hochgeladen wurden, die nicht über die notwendigen Rechte verfügen. In diesem Fall steht dann der Benutzer für die Urheberrechtsverletzung grade, die er beim Download begeht. Das scheint mir denn in den heutigen Zeiten der aktiven Spurenverfolgung bei Urheberrechtsverletzungen eine gefährliche Sache zu sein - ich halt jedenfalls weiter die Finger von Veoh fern.
[Online-Video-Dienst Veoh haftet nicht für illegale Uploads]
[Veoh wins one ... for YouTube? ]
Trackback: http://publish.creative-weblogging.com/publish/mt-tb.pl/132677
Wong
Stimmen Sie ab für Kostenlose Pornos bei Veoh zum Download - Freispruch für Betreiber:
|
Dieser Eintrag wurde mit: 8.13 Punkten (von 38 Stimme(n) insg.) bewertet.
|
Kommentar von:
Damash
(01.01.09 12:09 Uhr)
löl
Abonnieren
Suchen Sie nach weiteren Artikeln
| RSS | Alle Abonnements sehen |
|
Was ist RSS? | |
| Yahoo! |
|
| MEIN MSN |
|
| Bloglines |
|
| Newsletter | |
| Followen Sie uns bei Twitter! |
















