Papst versteigert Papamobil für einen Euro bei ebay
abgelegt im Archiv Kommentiert am 08.03.07
Das ist natürlich ein Märchen und selbst ein heiliger Mann sollte dieses Angebot nicht machen. Sonst bekommen er oder die Bieter es mit einem Staatsanwalt zu tun, der offensichtlich noch nie bei ebay etwas verkauft hat. Hätte er schon mal einen Artikel eingestellt, wüsste er, was üblich ist. Die Gebühr bei ebay hängt von Einstiegspreis ab. Also besser mit einem Euro anfangen, sonst wird es teuer.
Jeder ebay-Käufer weiß, dass er einen VW nicht für diesen einen Euro bekommt. So wie ja auch der ehemalige Privatwagen des Papstes damals auch nicht für diesen Preis über den Tisch gegangen ist. Ich weiß nur nicht mehr, ob das Startgebot seinerzeit auch ein Euro war?
Unseriös beim Verkauf allerdings ist das Verfahren, das Ein-Euro-Startgebot selbst oder mit Hilfe anderer in den Bereich zu treiben, den das Produkt erzielen soll. Das ist nicht unüblich. Aber psst ... vielleicht ist das noch eine neue Idee für Strafanträge?
[at golem]

Tags: ebay auktion internet
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