
Der BITKOM – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. – hat sich zum Jahresbeginn ausführlich mit den Veränderungen befasst, die durch das veränderte Urheberrecht seit dem 1.1.2008 gelten. das gesetz dient zwar in erster Linie denen, die Musik, Filme usw. vermarkten und weniger den wirklichen Schöpfern der Werke, aber genau deshalb wird auch der entsprechende Druck auf den Gesetzgeber ausgeübt. Aber wie auch immer, es gelten die neuen Gesetze und damit auch die möglichen Sanktionen.
Beim Brennen von CDs wird ja praktisch über die Geräte eine Abgabe an die Urheber gezahlt, ein Recht zum Brennen leitet sich allerdings daraus nicht ab. Der BITKOM informiert, was im Detail zu berücksichtigen ist.
- Wenige Kopien sind unproblematisch
- Kopierschutz nicht umgehen
- Gesundes Misstrauen bei Urlaubs-Schnäppchen
- Unrechtmäßige Vorlagen nicht weiter kopieren
Aber auch beim Download heißt es aufpassen. Hier lauert die Gefahr schon beim Ansurfen einer verdächtigen Seite: Durch die Vorratsdatenspeicherung lässt sich nachverfolgen, wer wann, wie lange und wie oft auf einer bestimmten Seite war. Darüber hinaus erwähnt der BITKOM folgende Problemfelder:
- Finger weg von illegalen Downloads
- Vorsicht bei Online-Tauschbörsen
- Legale Downloads nicht unbegrenzt kopieren
- PC-Software nicht vervielfältigen
Ein letzter, ganz wichtiger Punkt betrifft die eigene Homepage. Es scheint Menschen zu geben, die ganz gezielt auf Webseiten nach Verstößen gegen das Urheberrecht suchen. Achten Sie also bei der Verwendung von Bildern und Musik auf der eigenen Homepage, bei selbst erstellten Podcasts oder eigenen Videoschnipseln, darauf, dass die Rechte geklärt sind.
[Vollständige Information bei BITKOM]
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