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Internet-TV
von Jörg Schumacher am 13.04.07

Die Berliner Konferenz über das Leben im Netz re:publica beschäftigt sich derzeit ebenfalls mit den Vertriebs- und Erlössystemen von Video-Portalen. "Jeder sollte sich vor dem Einstellen seiner Videos informieren, welche Rechte er dem Portalbetreiber einräumt", warnt Johnny Haeusler, Autor und Gründer des mit dem Grimme-Award ausgezeichneten Blogs Spreeblick. Haeusler zeigt auf Spreeblick die Video-Podcasts des Berliner Künstlers Toni Mahoni und ist dadurch selbst von den Begehrlichkeiten der Portalbetreiber betroffen. Haeusler fordert: "Eindeutige Hinweise auf den Videoportalen auch außerhalb der AGB, also schon während der Registrierung, wären den Nutzern gegenüber nur fair."
Dem kann man sich anschließen, aber ist das auch im Interesse der Portalbetreiber? Da es auch in diesem Falls ums Geld geht, ist Fairness sicher nicht zu erwarten. Besser also, die Sache selbst in die Hand zu nehmen.
[Veoh oder lieber nicht]
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Permalink: Videoportale und Urheberrecht
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