
Unter den Überschriften "Veoh oder lieber nicht" und "EigeneHomepage als Videoportal" hatte ich bereits Meinungen zu Urheberrechten geäußert und vor allem im zweiten Beitrag das Angebot von Strato erwähnt, wie man als Urheber auf der sicheren Seite ist. Wer nicht will, dass sein selbst gedrehtes Video plötzlich ohne ausdrückliche Zustimmung und ohne finanzielle Kompensation im Fernsehen läuft, sollte auf die rechtlichen "Grauzonen-Angebote" herkömmlicher Internet-Video-Portale verzichten. Denn Portalbetreiber sichern sich über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oft die vollständigen Nutzungsrechte an allen Videos (siehe Veoh). Wer die Kontrolle über sein Video-Material behalten möchte, macht die eigene Homepage zum Video-Portal. das im zweiten Beitrag erwähnte STRATO EasyVideo erhalten alle Webhostingkunden ohne Aufpreis, egal ob sie ein neues Paket bestellen oder bereits STRATO Kunde sind.
Die Berliner Konferenz über das Leben im Netz re:publica beschäftigt sich derzeit ebenfalls mit den Vertriebs- und Erlössystemen von Video-Portalen. "Jeder sollte sich vor dem Einstellen seiner Videos informieren, welche Rechte er dem Portalbetreiber einräumt", warnt Johnny Haeusler, Autor und Gründer des mit dem Grimme-Award ausgezeichneten Blogs Spreeblick. Haeusler zeigt auf Spreeblick die Video-Podcasts des Berliner Künstlers Toni Mahoni und ist dadurch selbst von den Begehrlichkeiten der Portalbetreiber betroffen. Haeusler fordert: "Eindeutige Hinweise auf den Videoportalen auch außerhalb der AGB, also schon während der Registrierung, wären den Nutzern gegenüber nur fair."
Dem kann man sich anschließen, aber ist das auch im Interesse der Portalbetreiber? Da es auch in diesem Falls ums Geld geht, ist Fairness sicher nicht zu erwarten. Besser also, die Sache selbst in die Hand zu nehmen.
[Veoh oder lieber nicht]
[EigeneHomepage als Videoportal]
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